Schalast | Automotive
Schalast berät seit Jahren erfolgreich verschiedene Unternehmen der Automotive-Branche. Hierzu zählen insbesondere international tätige Hersteller, Zulieferer, Händler und Händlerverbände aber auch Autobanken und (konzerneigene) Leasinggesellschaften.
Die Beratung durch Schalast im Sektor „Automotive“ ist nicht auf einzelnen Fragen beschränkt. Vielmehr bietet Schalast ein umfassendes Beratungsspektrum, welches den gesamten Lebenszyklus eines entsprechenden Unternehmens erfasst, d. h. von der Unternehmensgründung, der Entwicklung und des Vertriebs der Produkte bis hin zu einem etwaigen Exit.
Unsere Beratungsschwerpunkte in der Automotive-Branche:
- allg. Gesellschaftsrecht sowie Konzernrecht (national und international), insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau und/oder der Reorganisation der Unternehmensstruktur;
- Unternehmensfinanzierung, insbesondere im Zusammenhang mit der (Re-) Finanzierung in Form von Anleihen, Verbriefungen etc.
- Beratung der Geschäftsführer bzw. Vorstände sowie des Aufsichtsrats;
- Handelsverträge, sowie Zuliefervereinbarungen, Logistik und Vertriebsvereinbarungen unter besonderer Berücksichtigung von kartellrechtlichen Fragestellungen;
- Fragen des kaufrechtlichen Haftungsrecht und der Produkthaftung;
- Kauf- und Verkauf von Unternehmen im Rahmen eines (geplanten) Exits oder in Form einer Buy-and-Built Strategie als Teile der Unternehmensexpansion;
- Fragen im Zusammenhang mit IT/IP, Datenschutz und Compliance sowie des Individual- und Kollektivarbeitsrechts;
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen, insbesondere auch mit Blick auf die Regelung des Kreditwesengesetzes, der Capital Requirements Regulation (CRR) und den übrigen aufsichtsrechtlichen Grundlagen;
- Internationale gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen;
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen, insbesondere auch mit Blick auf die Regelung des Kreditwesengesetzes, der Capital Requirements Regulation (CRR) und den übrigen aufsichtsrechtlichen Grundlagen;
- Internationale gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen;
- Arbeitsrechtliche Fragen, gerade auch mit Blick auf bankaufsichtsrechtliche Fragen, wie beispielsweise vor dem Hintergrund der Institutsvergütungsverordnung;
- Wettbewerbsrechtliche und äußerungsrechtliche Komplexe;
- Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz und Compliance;
- Rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit IT-Systemen von Banken, insbesondere auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung unter Beachtung aufsichtsrechtlicher Regelungen und der Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden;
- Fragen hinsichtlich verschiedener, besonders wertiger Sicherungsgüter, insbesondere Grundstücke, Flugzeuge und Schiffe;
- Dispute Resolution, sei es bei Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Banken oder mit sonstigen Dritten vor allen staatlichen und institutionellen Gerichten und vor (auch internationalen) Schiedsgerichten, insbesondere auch gegenüber den Bankaufsichtsbehörden;
- Vorhaben im Zusammenhang mit Unternehmen, die – häufig web-unterstützte – bank- und versicherungsnahe Dienstleistungen erbringen und Geschäftsmodelle verfolgen (sog. FinTech-Unternehmen).