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Schalast berät Goldbach Financial bei der ersten Erlaubnis als Kreditdienstleistungsinstitut

02.07.2024, News

Der Kreditzweitmarkt in Deutschland steht vor signifikanten Veränderungen, die sowohl für Inkassodienstleister als auch für den Markt notleidender Kredite weitreichende Auswirkungen haben könnten. Seit Anfang des Jahres unterliegt die Verwaltung dieser Kreditforderungen (Non-Performing Loans, NPL) dem neuen Kreditzweitmarktgesetz, das neben der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine zusätzliche Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich macht. Schalast hat Goldbach Financial, einen etablierten Inkassodienstleister, erfolgreich bei der Erlangung der ersten Erlaubnis nach dem neuen Regelungsregime beraten.

Übergangsfrist und Erlaubnispflicht

Die Übergangsfrist zur Fortführung von „NPL-Inkasso“ endet am 16. August 2024. Bis zu diesem Datum müssen Inkassodienstleister, die NPL in ihrem Portfolio bisher allein auf der Grundlage ihrer Inkassolizenz nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verwaltet haben, eine Erlaubnis nach dem Kreditzweitmarktgesetz halten. Marktteilnehmer stehen seit Inkrafttreten des Kreditzweitmarktgesetzes am 30. Dezember 2023 vor der Herausforderung, sich den neuen regulatorischen Anforderungen zu stellen.

Herausforderungen des neuen Erlaubnisverfahrens

  1. Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Tätigkeiten: Etablierte Inkassodienstleister, die seit Jahren erfolgreich im Markt tätig sind, benötigen nun eine zusätzliche Erlaubnis für Tätigkeiten, die bereits zu ihrem Tätigkeitsprofil gehören.
  2. Änderung der Zuständigkeiten: Die Aufsicht über diese neue Erlaubnis liegt nicht wie bisher bei den örtlichen Gerichten, sondern bei der BaFin, was eine neue Dynamik in die regulatorische Landschaft bringt.
  3. Auch für die BaFin selbst ist die Regulierung des Kreditzweitmarktes neu, da sie normalerweise die Aufsicht über – beispielsweise – Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute führen. Welche Anforderungen die BaFin an die neuen Erlaubnisverfahren und auch in der laufenden Aufsicht an Kreditdienstleistungsinstitute stellt bzw. stellen wird, wird sich mit der Zeit ergeben.
  4. Erlaubnisverfahren: Die von der BaFin gestellten Anforderungen werden von den Marktteilnehmern nicht einheitlich verstanden und umgesetzt. Dies dürfte auch aufseiten der Aufsicht zu erhöhtem Aufwand bei der Bearbeitung der Erlaubnisanträge führen.

Auswirkungen auf den Markt und Chancen für Goldbach Financial

Diese regulatorischen Veränderungen können zu Marktverschiebungen und Konsolidierungen führen. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten sich bewusst gegen das Einholen einer eigenen Erlaubnis entscheiden und erwägen, ihre erlaubnispflichtigen Tätigkeiten auf ein Institut mit entsprechender Erlaubnis zu verlagern.

Dies eröffnet Chancen für Unternehmen, die die Erlaubnis schnell erlangen können. In diesem Kontext ist es besonders erfreulich, dass unsere Mandantin Goldbach Financial die erste ist, die diese Erlaubnis erhalten hat.  

Goldbach Financial positioniert sich somit als Vorreiter und stabiler Akteur in einem sich wandelnden Marktumfeld. Die schnelle Erlangung der Erlaubnis unterstreicht ihre Kompetenz und Anpassungsfähigkeit an neue regulatorische Herausforderungen.