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„Rechtsbooster“ – Neue Veröffentlichung in der PharmR
05.01.2026
05.01.2026
In der PharmR – Zeitschrift für das gesamte Arzneimittelrecht haben unsere Partner Katja Hoos und Christoph Just eine fundierte Urteilsanmerkung zum aktuellen **BGH-Urteil vom 9. Oktober 2025 (III ZR 180/24 – „Amtshaftung für Impfschäden“)** veröffentlicht.
„Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose – aber ist eine Impfung eine Impfung?“ Diese Frage ist mit Blick auf die COVID-19-Impfungen rechtlich keineswegs trivial.
Mit seiner aktuellen Entscheidung nimmt der Bundesgerichtshof eine zentrale haftungsrechtliche Weichenstellung vor: Corona-Impfungen waren jedenfalls bis zur Überführung in die Regelversorgung hoheitliches Handeln. Die Konsequenz: Keine persönliche zivilrechtliche Haftung des impfenden (Vertrags-)Arztes, sondern Amtshaftung nach Art. 34 GG.
Die Entscheidung des Senats präzisiert insbesondere:
- die Einordnung niedergelassener Ärzte als „Beamte im haftungsrechtlichen Sinn“,
- die Abgrenzung zwischen vertragsärztlicher Heilbehandlung und staatlicher Impfkampagne,
- die Reichweite von Aufklärungs- und Behandlungsfehlern im Kontext staatlich gesteuerter Schutzimpfungen.
Die vollständige Urteilsanmerkung finden Sie in der PharmR – Zeitschrift für das gesamte Arzneimittelrecht, Heft 12, S. 822 ff.
