Schalast | News

Trübe Post von der Bewilligungsstelle – kurz vor oder nach den Feiertagen?

22.12.2025

Aktuell gehen bundesweit vermehrt Schlussbescheide zu Corona-Hilfsprogrammen ein. Nicht selten verbunden mit (Teil-)Widerrufen und der Aufforderung, erhebliche Beträge zurückzuzahlen – teils in existenzbedrohender Höhe.

Wichtig zu wissen:

- Diese Bescheide müssen nicht ungeprüft hingenommen werden
- Rechtsbehelfe sind möglich – und häufig aussichtsreich

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zustellung, denn ab diesem läuft die Rechtsbehelfsfrist. Der erste Schritt ist dabei oft mit überschaubarem Aufwand verbunden, verschafft jedoch Zeit, Handlungsspielraum und Rechtssicherheit, um Erfolgsaussichten, Risiken und das weitere Vorgehen fundiert zu prüfen.

Wir unterstützen Unternehmen bundesweit bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung ihrer Interessen im Zusammenhang mit Corona-Beihilfen – sachlich, effizient und mit Augenmaß.