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Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

04.11.2025

Das Bundesministerium der Justiz hat am 17.10.2025 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vorgelegt. Ziel ist es, die strafrechtliche Verfolgung von Umweltverstößen zu verschärfen, Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen und so die natürlichen Lebensgrundlagen besser zu schützen.

Die EU-Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten, bis zum 21. Mai 2026 Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und die Verhängung von Strafen festzulegen. Der nun vorliegende Referentenentwurf sieht für Deutschland wesentliche Änderungen im Strafgesetzbuch, im Nebenstrafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht vor, unter anderem:

  • Einführung neuer Straftatbestände: Beispielsweise das Inverkehrbringen umweltgefährdender Produkte, deren Verwendung in größerem Umfang erhebliche Schäden an Umweltmedien wie Luft, Boden oder Wasser verursachen kann, sowie die Durchführung umweltverträglichkeitspflichtiger Projekte ohne Genehmigung.
  • Erweiterung bestehender Straftatbestände: Die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als eigenständiges Umweltmedium, das durch strafbare Handlungen erheblich geschädigt werden kann.
  • Anhebung von Strafrahmen: Für viele Umweltstraftaten wird das Höchstmaß der Freiheitsstrafe auf bis zu 10 Jahre angehoben. Zudem soll der allgemeine Bußgeldrahmen des § 30 OWiG (also unabhängig vom Umweltbezug) von 10 Mio. auf bis zu 40 Mio. Euro erhöht werden.
  • Einführung der Versuchsstrafbarkeit: Die meisten Umweltstraftatbestände sollen künftig auch dann strafbar sein, wenn sie lediglich versucht, aber nicht vollendet wurden.

Die vorgesehenen Regelungen haben nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche Compliance-Relevanz. Unternehmen sind gefordert, ihre internen Prozesse und Kontrollsysteme zu überprüfen und anzupassen, um Risiken zu minimieren und den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Wir bei Schalast Law | Tax unterstützen Sie gerne dabei, die neuen Regelungen zu verstehen und in Ihre Compliance-Strategie zu integrieren. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen optimal auf die neuen Anforderungen vorbereitet ist.